Aufgaben der Integrierten Leitstelle
- Entgegennahme von Hilfeersuchen, Bearbeitung aller Notrufe von Personen sowie Beurteilung des Hilfeersuchens und Einleitung von Sofortmaßnahmen
- Überwachung von Brandwarn- und Brandmeldeanlagen sowie Gefahrenmeldeanlagen
- Alarmierung der Feuerwehren zu Brand- und Hilfeleistungseinsätzen sowie deren Führung
- Übermittlung der Aufgabenstellungen und der Lage an die alarmierten Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes sowie die Leitung, Lenkung, Koordinierung und Überwachung derer Einsätze und Maßnahmen
- Anforderung und Führung des Rettungshubschraubers sowie überörtlicher Kräfte und Mittel im Bedarfsfall
- Zusammenarbeit mit dem diensthabenden Notarzt, dem leitenden Notarzt und mit dem ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes
- Alarmierung der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes gemäß des Katastrophenschutzplanes und Führung bis zum Erreichen der Arbeitsfähigkeit des Katastrophenschutzstabes
- Koordinierung der Einsätze aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und Institutionen bis zu ihrem Eintreffen am Einsatzort sowie Sicherung eines reibungslosen Informationsflusses zwischen der Technischen Einsatzleitung und dem Katastrophenschutzstab
- Zusammenarbeit mit den Polizeidienststellen und den benachbarten Einsatzleitstellen
- Alarmierung und Information der Bereitschaftsdienste des Landkreises im Bedarfsfall, zum Beispiel Umweltamt, Jugendamt, Gesundheitsamt u. s. w.
- Auskunftserteilung für hilfesuchende Bürger hinsichtlich der Bereitschaftsdienste, zum Beispiel für Fachärzte, Zahnärzte, Apotheken, kassenärztliche Bereitschaftsdienste, Bereitschaftsdienste der Kommunen, Versorger und Abwasserverbände
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